Unter geschützten Pflanzen versteht man solche Gewächse, deren Bestand auf Sicht oder akut gefährdet ist. Sie stehen deshalb z.B. in „Roten Listen“ oder ähnlichen Verzeichnissen. Dadurch stehen sie unter dem Schutz des Landes, Staates oder der Staatenvereinigung. Das Pflücken, Sammeln oder Zerstören der geschützten Pflanzen oder z.B. die Entnahme aus einem Teich zum Zweck der Einbringung in einen anderen Teich ist verboten.